Aufnahmekriterien
Die Aufnahmekriterien in das Betreuungsangebot erfolgt im Rahmen eines privatrechtlichen Betreuungsvertrages zwischen Eltern und Förderverein für die Dauer von einem Schuljahr.
• Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden und berufstätigen Eltern erhalten bevorzugt einen Platz.
• Schüler der Klassen 1 und 2 werden vorrangig berücksichtigt.
• Bei ausreichendem Platz werden Schüler der Klassen 3 und 4 aufgenommen.
Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht generell nicht.